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Derzeit laufen Tarifverhandlungen im Öffentlichen Dienst, in deren Rahmen die Gewerkschaft ver.di zu Warnstreiks aufruft. Am 08. März 2023 war der soziale Bereich in Augsburg und seinem Umland an der Reihe. Auch Beschäftigte einer pädagogischen Einrichtung, in der eine unabhängige Betriebsgruppe mit FAU-Beteiligung aktiv ist, folgten dem Streikaufruf.
Weiterlesen: Ver.di bestreikt das Schwabenländle – die FAU ist mit dabei!
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Derzeit findet die Tarifrunde öffentlicher Dienst statt, die durch die Gewerkschaft ver.di ausgehandelt wird. Für die rund 2,5 Millionen beschäftigten sollen die enormen Belastungen durch die beispiellose Inflation ausgeglichen werden. Diese lag in den Jahren 2021 und 2022 zusammengerechnet bei rund 11 Prozent. Mindestens 500 Euro mehr soll es geben, so die Forderung. Davon würden die unteren Einkommensgruppen, die von prozentualen Lohnerhöhungen am wenigsten haben, besonders profitieren. Ver.di fordert allgemein einen attraktiv entlohnten öffentlichen Dienst um der umgreifenden Personalnot etwas entgegen zu setzen. Die Arbeitgeber zeigen sich in der aktuellen Verhandlungsrunde davon jedoch gänzlich unbeeindruckt und legen ein indiskutables Angebot vor: 3% Lohnerhöhung im Oktober 2023, sowie weitere 2% lineare Erhöhung bis Juni 2024. Dazu einmalige Inflationsausgleichszahlungen, die jedoch keinen dauerhaften Effekt haben und sofort verpuffen werden. Beschäftigte der Sparkassen sollen nach der Vorstellung der Arbeitgeber sogar ein "Sonderopfer" leisten, ein Zusatztarifvertrag soll Gehaltsabsenkungen in Krankenhäusern, deren Überbelastung nach drei Jahren Pandemie völlig ausgeklammert wird, ermöglichen. Gleichzeitig sollen die Jahressonderzahlungen so erhöht werden, dass davon primär das Führungspersonal profitiert. Solche unsozialen Vorschläge, die einseitig zu Lasten derer gehen, die den Laden am Laufen halten, sind natürlich indiskutabel.
Weiterlesen: Streik im öffentlichen Dienst - Auch FAU-Mitglieder beteiligen sich
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Zum zweiten Mal innerhalb von einem Jahr wurde die AWO Dachau verklagt, weil sie Löhne zurück hielt. Diesmal zahlte sie einer Pädagogischen Ergänzungskraft in Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin nicht nur zu wenig, sondern gar keinen Lohn. In der Begründung war die AWO Dachau durchaus kreativ. Die AWO Geschäftsstelle mutmaßte einfach, dass unser Mitglied in ihrer Ausbildung in einem Inklusionskindergarten über das Jahr verteilt jedesMal aus dem selben Grund krank gewesen sei und sie mit ihren Krankheitstagen im letzten Beschäftigungsmonat aus der Lohnfortzahlung falle. Der Lohn wurde ohne Begründung einfach nicht überwiesen.
Weiterlesen: Erneut erfolgreich ausstehenden Lohn bei AWO Dachau eingefordert
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Mit dem 16. November 2022 fiel in Bayern die Isolationspflicht bei einem positiven Corona Befund weg.
Mit entsprechenden Auswirkungen auf unseren Arbeitsplatz und auf die Lohnfortzahlung im Falle einer Infektion.
Die Regelung im Überblick
Zunächst einmal bedeutet die neue Regelung, man darf auch mit einem positiven Corona-Test auf die Straße und vor allem in die Arbeit gehen. Empfohlen wird in geschlossenen Räumen eine FFP2 Maske zu tragen, mindestens aber eine medizinische Maske. Sich nicht in große Menschenmengen zu begeben wird auch lediglich empfohlen.
Diese Maßnahme ist primär vorteilhaft für Arbeitgeber, weil dadurch Ausfälle so gut wie nicht mehr vorkommen. Diese Ausfälle waren während der Omikron-Welle zu Beginn des Jahres ein großes Problem für die Unternehmen. Die Forderung der Aufhebung der Isolationspflicht kam schon da auf. Die Gesundheit von uns selbst und unseren Mitmenschen - am Arbeitsplatz und darüber hinaus - spielt hier wieder eine untergeordnete Rolle. Zudem weist das Papier deutliche Mängel zu Ungunsten aller Beschäftigten in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen, sowie gegenüber faktisch erkrankten Covid-19 Patient:innen auf.
Weiterlesen: Isolationspflicht in Bayern fällt – Was heißt das für Beschäftigte?
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Wir wollen als Allgemeines Syndikat München hiermit eine kleine Übersicht über Sozialleistungen & andere Unterstützungsleistungen geben. Diese können den aktuellen finanziellen Wahnsinn etwas abfedern. Was sie aber natürlich nicht können, ist den Kampf fürs „Gute Leben für Alle“ zu ersetzten. Da sich gerade ständig was im sozialrechtlichen Bereich ändert, kann diese Übersicht nur als Einstieg und Überblick dienen.
Generell gilt: Wir kriegen nur wofür wir kämpfen! Zum Beispiel in der FAU
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Eine Heilpädagogin der AWO Dachau wurde für einen Monat nach einer niedrigeren Entgeltstufe bezahlt, als es für ihre Qualifikation eigentlich vorgesehen ist. Sie machte kurz vor ihrem Ausscheiden aus dem Betrieb die Personalabteilung darauf aufmerksam, worauf man ihrem Anspruch widersprach. Nicht näher erklärte Fristen seien verstrichen. Auf Nachfrage um welche Fristen es sich handle, bekam sie keine konkrete Antwort mehr. Daraufhin wandte sich das Allgemeine Syndikat München mit einem Schreiben an die Geschäftsstelle der AWO Dachau, um den Lohn für ihr Mitglied geltend zu machen und den Anspruch zu bekräftigen. Als die Gegenseite die darin gesetzte Frist verstreichen ließen, wurde beim Arbeitsgericht München Klage eingereicht. In Folge dessen versuchte die AWO Dachau rasch eine Einigung herbei zu führen und überwies den ausstehenden Betrag von knapp 500 Euro.
Solche und ähnliche Lohntricksereien kommen regelmäßig vor. Dem lässt sich aber mit gewerkschaftlicher Hilfe begegnen, wie das obige Beispiel zeigt. Unsere gewerkschaftliche Beratung hilft dir, deine Ansprüche geltend zu machen.