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Der Aufbau der FAU

Die Vollversammlung

Die Vollversammlung ist das zentrale Entscheidungsgremium der FAU. Sie findet alle zwei Wochen statt. Hier können alle Mitglieder sowie InteressentInnen anwesend sein.
Alle haben ein Rederecht, Mitglieder haben ein Antrags- und Stimmrecht.
MandatsträgerInnen können auf einer Vollversammlung über Ihre Aufgaben befragt werden um stets eine möglichst hohe Transparenz zu gewährleisten.
Eine vorläufige Tagesordnung wird durch das allgemeine Sekretariat im Vorfeld erstellt und mit einer Einladung zur Vollversammlung verschickt. Jedes Mitglied darf Tagesordnungspunkte einbringen. Schreib dazu einfach eine Nachricht an das allgemeine Sekretariat.

Imperatives Mandat, Ämterrotation, Entlastung

Die Erledigung von Aufgaben, die sich einer direkten Kontrolle der Basis entziehen, weil sie zum Beispiel zwischen den Versammlungen erledigt werden müssen, funktioniert bei uns mittels eines Delegiertensystems. Manche Mandate werden nur für ein einzelnes Ereignis erteilt, zum Beispiel für den Jahreskongress, andere Mandate dauern mehrere Jahre, zum Beispiel als Redakteur der „DA“.
Die Mandate müssen möglichst präzise abgegrenzt sein, um klar zu machen, was die mandatierte Person darf, und was nicht. So darf das internationale Sekretariat beispielsweise zwar die Kommunikation mit den befreundeten internationalen Kontakten pflegen, aber es dürfte nicht auf internationale Kongresse fahren und im Namen der FAU an Abstimmungen teilnehmen. Dazu müsste der Mandatierte erst durch eine Delegiertentreffen legitimiert werden.
Und dann ist die mandatierte Person zwingend an die Beschlüsse der Basis gebunden. Handelt sie gegen diese Beschlüsse kann die Person jederzeit abberufen werden.
Um weiterhin die informellen Hierarchien so flach wie möglich zu halten und möglichst vielen Leuten die Möglichkeit zu geben, sich in verschiedenen Ämtern zu engagieren, gibt es die Ämterrotation, die verhindert, dass bestimmte Ämter zu lange von einzelnen Personen besetzt werden. In der Regel ist nach zwei Jahren in einem Amt schluss.

Finanzen

Die FAU finanziert sich ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge und Spenden. Die eingezahlten Beiträge werden, je nach aktueller Beschlusslage, zu einem bestimmten Anteil auf ein Streikkonto eingezahlt, aus dem Rest finanziert sich das Tagesgeschäft.
Sieben Euro pro Mitglied werden allerdings immer an die Region gezahlt, welche zwei Euro an die Geschäftskommission weiter leitet. Von diesem Geld wiederum werden Zuschüsse für Propaganda, Rechtsstreitigkeiten und Arbeitskämpfe, sowie unsere Vernetzung bezahlt.
Im Streikfall hast du natürlich ein Recht auf Streikgeld, soweit es die finanzielle Situation erlaubt.