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Wir wollen als Allgemeines Syndikat München hiermit eine kleine Übersicht über Sozialleistungen & andere Unterstützungsleistungen geben. Diese können den aktuellen finanziellen Wahnsinn etwas abfedern. Was sie aber natürlich nicht können, ist den Kampf fürs „Gute Leben für Alle“ zu ersetzten. Da sich gerade ständig was im sozialrechtlichen Bereich ändert, kann diese Übersicht nur als Einstieg und Überblick dienen.
Generell gilt: Wir kriegen nur wofür wir kämpfen! Zum Beispiel in der FAU

 

  • 1.SGB II Leistungen (Hartz IV/Bürgergeld)¹

Du arbeitest, aber die Gasrechnung stellt dich vor echte Probleme?
Du beziehst eine Rente und die Gas-Rechnung überfordert dich?
Du bist geflüchtet und erhältst Leistungen nach dem Asylbewerber Leistungsgesetz?
Dann stell einen Antrag auf Hartz IV/Bürgergeld! (Solltest du schon Hartz IV bekommen, reiche auf jeden Fall zeitnah deine Gasrechnung beim Jobcenter ein!)

Ja, wir wissen das es unangenehm ist und das es viel Aufwand bedeutet. Aber überwinde dich, denn du hast in Monaten in denen du unter das Existenzminimum rutschst, einen Rechtsanspruch auf entsprechende staatliche Leistungen! Das kann dir schon passieren, wenn du zum Beispiel 2.300 € Brutto (1827 € Netto) im Monat verdienst (Link zu einer Beispielrechnung siehe unten).
Du wirst so übrigens nicht dauerhaft zu einem „Hartz IV Bezieher“ – Dein Anspruch auf diese staatliche Leistung begrenzt sich auf diesen einen Monat, in dem du, durch die hohe Gasrechnung unter das Existenzminimum sinkst.

Hier schon einmal ein paar sachdienliche Hinweise für dich:

WICHTIG:
• Der Antrag muss in dem Monat gestellt werden, in dem die Rechnung fällig wird. Ihr müsst also zeitnah handeln! Nach Antragstellung kann es bis zu drei(!) Monaten dauern, bis ihr eine Antwort vom Amt bekommt.
• Das Schonvermögen beträgt 50.000 Euro, weil noch die Corona-Ausnahmeregelung gilt. Achtet darauf wann die Ausnahmeregelung ausläuft.
• Die „Angemessenheit der Wohnkosten“ werden derzeit nicht geprüft. Dies solange die Corona-Regelung noch gilt.
• Auch Menschen, die Rente beziehen, können bei hohen Heizkosten beim Sozialamt Anspruch auf vorübergehende ergänzende Grundsicherung geltende machen.

Achtung: In diesen Fällen sind die von Energiekonzernen angebotenen Ratenzahlungen nicht sinnvoll. Möglicherweise besteht dann monatlich kein Bedarf mehr und ihr müsst doch den vollen Betrag selbst bezahlen!

Ausführliche Infos, inklusive einer Beispielrechnung findet ihr auf diesen Seiten:
https://www.gegen-hartz.de/news/hohe-gasrechnung-hartz-iv-anspruch-kann-nachzahlung-abfedern
•  https://tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/archiv/zum-anspruch-auf-uebernahme-von-betriebskosten-und-heizkostennachforderungen.html

Die taz hat auch etwas zum Thema geschrieben inkl. einem wichtigen Hinweis auf ein Urteil des Bundessozialgerichts.

Da sich die rechtlichen Regelungen vermutlich in nächster Zeit ändern, ist es hilfreich sich hier zu informieren, wie der aktuelle Stand und die gängige Beratungspraxis ist.

Und noch was:
- Der Mieterverein Hamburg rät zu Einsprüchen gegen Nebenkostenerhöhungen: „Bei Forderungen von Vermieter*innen nach Vorauszahlung ohne vorherige Abrechnung der Heizkosten sollte Widerspruch eingelegt werden.“
- Auf dieser Webseite bekommt ihr Tipps, wie ihr die Energiepauschale bekommen könnt – das geht auch wenn du Rente beziehst.

¹Großen Dank an die FAU-Düsseldorf und die FAU-Freiburg für das Zusammentragen der Informationen!

Etwas Inspirtion hierzu: Historisch gab es immer mal wieder Mietstreiks, Zahlungsboykotte und Formen des proletarischen Einkaufens (also das kollektive nicht bezahlen von unerträglichen Kosten). Aktuell gibt es in England eine Bewegung die mit „Don’t Pay UK“ versuchen eine Massenbewegung aufzubauen und mit der Form des Zahlungsboykotts abzuwehren, dass die Krise auf dem Rücken der arbeitenden Klasse und nicht auf dem der Reichen abgeladen wird.

 

2. Wohngeld

Es ergibt Sinn zu prüfen, ob du Wohngeld bekommst, in München bekommen Berechtigte derzeit im Schnitt etwa 157€ Wohngeld im Monat.
Einen einmaligen Heizkostenzuschuss bekommen Beziehende von Wohngeld in Höhe von 270 € (bei einem Haushalt mit zwei Personen: 350 €, je weiterem Familienmitglied zusätzliche 70 €). Azubis und Studierende im Bafög-Bezug erhalten 230 €.
Das Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt, und zwar ab dem 1. des Monats, in dem Du den Wohngeldantrag gestellt hast. In einigen Städten dauert es auch schon mal 3 Monate bis Du eine Antwort bekommst, ob Du Wohngeld bekommst. Es lohnt sich dennoch.

Unterlagen und Infos zum Antrag findest du hier:
https://stadt.muenchen.de/service/info/bewilligungsstelle-fuer-wohngeld/10245406/
Wohngeldrechner (die Zahlen sind ein guter grober Schätzwert) z.B.:
https://www.wohngeld.org/wohngeldrechner/
https://www.smart-rechner.de/wohngeld/ratgeber/wohngeldrechner_muenchen.php

Und wenn Du gerade dabei bist, das Formular was dein Chef ausfüllen muss, wird auch beim Wohnberechtigungsschein gebraucht. Hier bekommst Du realistisch zwar aktuell keine Sozialwohnung, aber wir produzieren Zahlen.

Als Einschätzung unsererseits: Mit der Erhöhung und Ausweitung des Wohngelds haben sich die FDP und die Immobilienlobby für eine Subvention der Vermieter, sowie gegen einen Mietenstopp und die Abschöpfung von Übergewinnen von der Wohnungs- und Energiewirtschaft durchgesetzt. Wir dagegen fordern grundlegend: Keine Rendite mit der Miete! Streichen bei den Reichen!

 

3. Energiepauschale

• SGB II, SGB XII und AsylbLG Bezieher müssten alle im Juli 200 € ausbezahlt bekommen haben
• SGB III (Arbeitslosengeld I) sind es im August 100 € (https://www.arbeitsagentur.de/news/einmalzahlungen-2022)
• Arbeiter bekommen 300 € brutto in der Regel mit dem Gehalt im September 2022 ausgezahlt
• 450€-Jobber sollen auch die Pauschale bekommen. Jedoch müssen sie beim Boss eine Erklärung darüber abgeben, dass es sich beim 450€-Job um das erste Arbeitsverhältnis handelt.
• Auch Selbstständige können über die Einkommenssteuer-Vorauszahlung die 300€ bekommen.


4. Weitere Leistungen

Sozialticket in München

Bezieher von Leistungen nach SGB II (Grundsicherung und Arbeitssuchende), SGB XII (Sozialhilfe), dem Asylbewerberleistungsgesetz und dem Wohngeldgesetz haben Anspruch auf einer vergünstigte Regio-Karte. Informationen dazu befinden sich hier:
https://www.mvv-muenchen.de/tickets/zeitkarten-abos/isarcard-s/index.html

Etwas Inspirtion hierzu: Kennt ihr den 9 € Fond? Du zahlst weiter nur 9 € in einen bundesweiten Fond, solltest Du kontrolliert werden, wird dir hier unter gewissen Umständen (siehe FAQ auf der Seite) die Strafe übernommen. Es gibt ein gewisses Risiko, aber geht in Richtung „proletarisches Einkaufen“.

 

SGB II und Co.

werden zum 1.1.202 auf lediglich 502 € erhöht.Sozialverbände und Soziale Bewegungen fordern 650 €! Die Menschen welche am wenigsten haben, sollen also weiterhin am meisten unter den Preiserhöhungen leiden? Organisieren wir uns!

Kulturwunsch
Kein Geld für Kultur? Mit dem Kulturraum kommst Du kostenlos an Restkarten ran.

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Für Auszubildende in einer staatlich anerkannten betrieblichen oder außerbetrieblichen Berufsausbildung gibt es die Möglichkeit der BAB. Die Voraussetzungen und den Antrag findest du hier.

 

5. Mehr Infos

Gewerkschaftliche Beratung der FAU München
Solidarity Network Dachau
Beratung für Studierende in und um München
Das Westend tafelt (Ligsalz8)
Fahrradwerkstatt und Umsonstladen (Stattpark Olga)


Orginalbeitrag der FAU Freiburg