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Heute haben wir gewonnen!

Beim Kammergericht wurde die Revision zu unserem Verbot verhandelt - und damit die Einstweilige Verfügung AUFGEHOBEN!!!

Das bedeutet, dass die FAU Berlin sich wieder Gewerkschaft nennen darf.

Der Richter begründete das Urteil, das schon verkündet wurde, vor allem damit, dass es unter die Meinungsfreiheit fällt, sich als Gewerkschaft zu bezeichnen. Die genaue Urteilsbegründung folgt schriftlich.

Von den Verfahrenskosten müssen wir einen noch nicht genau bezifferten Teil bezahlen. (dass wir uns überhaupt an den Kosten beteiligen müssen, liegt daran, dass die Einstweilige Verfügung aus zwei Teilen bestand. In dem anderen Teil ging es darum, dass wir nicht behaupten sollen, dass den Beschäftigten die Schichten gekürzt werden. Diesen Punkt hat das Gericht nicht entschieden, weil ihnen die Begründung nicht ausreichend erschien.)

Wir danken Euch für all die Unterstützung in den letzten Monaten!

Mit solidarischen Grüßen

FAU Berlin

Vortrag über den Konflikt im Kino Babylon und die Folgen am 15.05.2010

Ort: EineWeltHaus, Raum U 20
Referent: Ein Arbeiter aus dem Kino Babylon in Berlin-Mitte

Im Januar 2009 geschah etwas, was in Deutschland leider noch viel zu selten passiert: Eine prekär beschäftigte Kino-Belegschaft beschloss sich gegen ihre miesen Arbeitsbedingungen und die willkürliche Behandlung durch ihre Chefs organisiert zur Wehr zu setzen.

Diese Webseite steht (endlich) unter bearbeitung!

 

Hier einige wichtige infos:

  • Kontakt:
    Freie ArbeiterInnen Union - Lokalföderation München
    Schwanthalerstr. 139 (Rgb.)
    80339 München

 

  • Das FAUM Büro (Adresse s.o.)
    ist an ungeraden Wochen Mittwochs ab 19:00 Uhr offen