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Die Stadtwerke München beschäftigen seit Jahresbeginn etwa 30 LeiharbeiterInnen als BusfahrerInnen. Der Betriebsrat (BR) der Verkehrsbetriebe hat dies ausdrücklich abgelehnt. Bereits am 26.11.2010 hatte der BR einen entsprechenden Beschluss gefasst und dies der Geschäftsführung der Stadtwerke München GmbH (SWM) mitgeteilt. Bisher hatte der BR immer nur einen kurzfristigen Einsatz von Leihkräften zugestimmt. Jetzt sehen sich die kommunalen ArbeiterInnen einem dauerhaften Einsatz von LeiharbeiterInnen gegenüber und sogar Plänen der Bosse, die Leiharbeit bei der MVG weiter auszubauen. Damit kommen also auf die Beschäftigten des städtischen Unternehmens Zeiten des Lohndumpings zu. Und für die eingesetzten LeiharbeiterInnen bei der MVG heisst dies, zu viel geringeren Löhnen als ihre KollegInnen zu arbeiten, da ihre Löhne deutlich unter denen liegen, die sowohl im kommunalen Bereich als auch in privaten Busunternehmen gezahlt werden.

 

Die Hartnäckigkeit eines FAU-Kollegen hat sich ausgezahlt. Nach über 4 Jahren Rechtsstreit ist diesem nun von der Arbeitsagentur ein Zuschuss zur doppelten Haushalstführung, der sog. Trennungskostenbeihilfe, bewilligt worden. Darüber hinaus auch noch die fälligen Zinsen in Höhe von ca. 500 Euro. Diese Leistung, welche es in dieser Form seit Ende 2008 nicht mehr gibt, zählte zu den sogenannten Mobilisierungshilfen, mit denen bei Arbeitslosen die Aufnahme einer Beschäftigung gefördert werden soll. Unser Mitglied, welches im Jahr 2005 anlässlich einer Arbeitsaufnahme nach München zog, hatte diese Trennungskostenbeihilfe für die Zeit einer doppelten Haushaltsführung beantragt, die erforderlich war, weil seine Ehefrau erst dreienhalb Monate später nachzog.

 

 

 

 

 

 

 

 

Heute haben wir gewonnen!

Beim Kammergericht wurde die Revision zu unserem Verbot verhandelt - und damit die Einstweilige Verfügung AUFGEHOBEN!!!

Das bedeutet, dass die FAU Berlin sich wieder Gewerkschaft nennen darf.

Der Richter begründete das Urteil, das schon verkündet wurde, vor allem damit, dass es unter die Meinungsfreiheit fällt, sich als Gewerkschaft zu bezeichnen. Die genaue Urteilsbegründung folgt schriftlich.

Von den Verfahrenskosten müssen wir einen noch nicht genau bezifferten Teil bezahlen. (dass wir uns überhaupt an den Kosten beteiligen müssen, liegt daran, dass die Einstweilige Verfügung aus zwei Teilen bestand. In dem anderen Teil ging es darum, dass wir nicht behaupten sollen, dass den Beschäftigten die Schichten gekürzt werden. Diesen Punkt hat das Gericht nicht entschieden, weil ihnen die Begründung nicht ausreichend erschien.)

Wir danken Euch für all die Unterstützung in den letzten Monaten!

Mit solidarischen Grüßen

FAU Berlin

Vortrag über den Konflikt im Kino Babylon und die Folgen am 15.05.2010

Ort: EineWeltHaus, Raum U 20
Referent: Ein Arbeiter aus dem Kino Babylon in Berlin-Mitte

Im Januar 2009 geschah etwas, was in Deutschland leider noch viel zu selten passiert: Eine prekär beschäftigte Kino-Belegschaft beschloss sich gegen ihre miesen Arbeitsbedingungen und die willkürliche Behandlung durch ihre Chefs organisiert zur Wehr zu setzen.

Diese Webseite steht (endlich) unter bearbeitung!

 

Hier einige wichtige infos:

  • Kontakt:
    Freie ArbeiterInnen Union - Lokalföderation München
    Schwanthalerstr. 139 (Rgb.)
    80339 München

 

  • Das FAUM Büro (Adresse s.o.)
    ist an ungeraden Wochen Mittwochs ab 19:00 Uhr offen