Mitgliedschaft
Wer kann Mitglied werden?
Alle Menschen, die ihre Arbeitskraft verkaufen müssen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, können Mitglied werden. Das umfasst alle ArbeiterInnen, Angestellte, LeiharbeiterInnen, WerksverträglerInnen, Selbständige, FreiberuflerInnen, Auszubildende, Studierende, Erwerbslose oder RentnerInnen – solange diese keine Tätigkeiten ausführen, die im Widerspruch zu den Zwecken und Zielen der FAU München stehen. Dazu zählen ebenso PersonalentscheiderInnen sowie Selbständige, die andere Menschen lohnabhängig beschäftigen.
Wie und wo kann man eintreten?
Fülle einfach das Beitrittsformular direkt auf dieser Seite aus.
Wenn Du uns erst kennenlernen willst, dann besuche eine unserer Treffen (siehe Terminkalender) oder nimm Kontakt mit uns auf. Bist Du aufgenommen, musst Du einen Mitgliedsbeitrag entrichten. Dieser beträgt ein Prozent vom Nettolohn, mindestens aber sieben Euro im Monat.
Besondere Anliegen
Es gibt noch keine Branchensektion, in der Du Dich gerne engagieren würdest? Wir schauen, ob es interessierte Mitglieder aus deiner Branche gibt und bringen euch zusammen. Du wohnst im Umland von München? Auch in diesem Fall kannst Du gerne in die Münchner FAU eintreten. Bei Interesse können wir dir auch helfen, ein neues FAU-Syndikat zu bilden. Du hast dich bereits mit KollegInnen zusammengetan? Auch ein kollektiver Beitritt als Betriebsgruppe oder Sektion ist denkbar. Du arbeitest in einem Kollektivbetrieb? Auch für solche Betriebe bietet unsere Gewerkschaft Platz.