- Der Kampf von 44 KollegInnen in München für ihre Rechte -

 

Am Mittwoch, den 13.April 2011 klagte der Letzte von 35 türkischen WerkvertragsarbeiterInnen seinen Lohn gegen die Bosse des Unternehmens ARA ein. Damit gab das Landesarbeitsgericht München den ursprünglich 44 BauarbeiterInnen (neun hatten angesichts des Drucks ihre Klagen zurückgezogen) nachträglich Recht und sprach ihnen bis zu 16 000 Euro Lohnnachzahlungen zu. "Nach zwei Jahren hat sich die Hartnäckigkeit der Arbeiter endlich ausgezahlt!", so Nihal Ulusan, die Anwältin der bulgarischstämmigen WerkvertragsarbeiterInnen aus der Türkei.

 

Was sind Werkvertragsarbeitsverhältnisse?

 

Die ArbeiterInnen kamen im Rahmen der Werkvertragsarbeit aus der Türkei nach München. Diese basiert seit 1988 auf bilaterale Abkommen zwischen Deutschland und elf Ländern Osteuropas sowie der Türkei. Grundlage ist die Entsendung ausgehandelter Kontingente von WerkvertragsarbeiterInnen aus den jeweiligen Vertragsländern nach Deutschland. Diese dürfen nur für einen begrenzten Zeitraum (6 - 24 Monate) in ausgewählten Sektoren (Bau, Gebäudereinigungsgewerbe, etc.) eingesetzt werden. Dabei lassen sich die Menschen von Subunternehmen rekrutieren, die den organisatorischen Teil der Entsendung und des Aufenthalts übernehmen, um - ähnlich wie Zeitarbeitsfirmen - die "Arbeitskraft" an andere Unternehmen weiter zu vermieten. Eine äußerst perfide Methode der kapitalistischen Verwertung der Ware Arbeitskraft, die an modernes Sklaventum erinnert, denn die Aufenthaltserlaubnis ist an das Arbeitsverhältnis gebunden. Zudem ist ein Arbeitsplatzwechsel ausgeschlossen, die Wohn- und Arbeitssituation mehr als prekär.

Angesichts der enormen Zerstörungen durch das Erdbeben und die Tsunamis am 11. März 2011 sowie angesichts der nach wie vor drohenden nuklearen Katastrophe durch das zerstörte Atomkraftwerk Fukushima I, hat die FAU-IAA beschlossen einen Hilfs- und Solidaritätsfond für prekäre ArbeiterInnen in Japan - den «Freeters Solidaritätsfond» ins Leben zu rufen. Als anarchosyndikalistische Basisgewerkschaft gilt unsere erste Sorge den vielen prekären ArbeiterInnen (Freeters), die schon vor der Katastrophe ausgegrenzt und zu vielfach miserablen Arbeits- und Lebensbedingungen gezwungen waren. Die FAU-IAA hat kurzfrístig einen Grundstock für den Fond zur Verfügung gestellt. Sie ruft darüber hinaus zu Spenden für den Hilfs- und Solidaritätsfond auf, dessen Mittel in enger Absprache mit der «Freeter Zenpan Roso», einer Selbstorganisation prekärer ArbeiterInnen in Japan, eingesetzt werden sollen. Spenden nehmen wir über das Konto:
FAU
Konto-Nr. / Account no. 96152201
Postbank Hamburg (SWIFT-BIC PBNKDEFF | BLZ 200 100 20)
Stichwort/ Reference «Freeters»

entgegen. Jeder noch so kleine Beitrag als Ausdruck gelebter Klassensolidarität ist willkommen.

Die Stadtwerke München beschäftigen seit Jahresbeginn etwa 30 LeiharbeiterInnen als BusfahrerInnen. Der Betriebsrat (BR) der Verkehrsbetriebe hat dies ausdrücklich abgelehnt. Bereits am 26.11.2010 hatte der BR einen entsprechenden Beschluss gefasst und dies der Geschäftsführung der Stadtwerke München GmbH (SWM) mitgeteilt. Bisher hatte der BR immer nur einen kurzfristigen Einsatz von Leihkräften zugestimmt. Jetzt sehen sich die kommunalen ArbeiterInnen einem dauerhaften Einsatz von LeiharbeiterInnen gegenüber und sogar Plänen der Bosse, die Leiharbeit bei der MVG weiter auszubauen. Damit kommen also auf die Beschäftigten des städtischen Unternehmens Zeiten des Lohndumpings zu. Und für die eingesetzten LeiharbeiterInnen bei der MVG heisst dies, zu viel geringeren Löhnen als ihre KollegInnen zu arbeiten, da ihre Löhne deutlich unter denen liegen, die sowohl im kommunalen Bereich als auch in privaten Busunternehmen gezahlt werden.

 

Die Hartnäckigkeit eines FAU-Kollegen hat sich ausgezahlt. Nach über 4 Jahren Rechtsstreit ist diesem nun von der Arbeitsagentur ein Zuschuss zur doppelten Haushalstführung, der sog. Trennungskostenbeihilfe, bewilligt worden. Darüber hinaus auch noch die fälligen Zinsen in Höhe von ca. 500 Euro. Diese Leistung, welche es in dieser Form seit Ende 2008 nicht mehr gibt, zählte zu den sogenannten Mobilisierungshilfen, mit denen bei Arbeitslosen die Aufnahme einer Beschäftigung gefördert werden soll. Unser Mitglied, welches im Jahr 2005 anlässlich einer Arbeitsaufnahme nach München zog, hatte diese Trennungskostenbeihilfe für die Zeit einer doppelten Haushaltsführung beantragt, die erforderlich war, weil seine Ehefrau erst dreienhalb Monate später nachzog.

 

 

 

 

 

 

 

 

Heute haben wir gewonnen!

Beim Kammergericht wurde die Revision zu unserem Verbot verhandelt - und damit die Einstweilige Verfügung AUFGEHOBEN!!!

Das bedeutet, dass die FAU Berlin sich wieder Gewerkschaft nennen darf.

Der Richter begründete das Urteil, das schon verkündet wurde, vor allem damit, dass es unter die Meinungsfreiheit fällt, sich als Gewerkschaft zu bezeichnen. Die genaue Urteilsbegründung folgt schriftlich.

Von den Verfahrenskosten müssen wir einen noch nicht genau bezifferten Teil bezahlen. (dass wir uns überhaupt an den Kosten beteiligen müssen, liegt daran, dass die Einstweilige Verfügung aus zwei Teilen bestand. In dem anderen Teil ging es darum, dass wir nicht behaupten sollen, dass den Beschäftigten die Schichten gekürzt werden. Diesen Punkt hat das Gericht nicht entschieden, weil ihnen die Begründung nicht ausreichend erschien.)

Wir danken Euch für all die Unterstützung in den letzten Monaten!

Mit solidarischen Grüßen

FAU Berlin

Vortrag über den Konflikt im Kino Babylon und die Folgen am 15.05.2010

Ort: EineWeltHaus, Raum U 20
Referent: Ein Arbeiter aus dem Kino Babylon in Berlin-Mitte

Im Januar 2009 geschah etwas, was in Deutschland leider noch viel zu selten passiert: Eine prekär beschäftigte Kino-Belegschaft beschloss sich gegen ihre miesen Arbeitsbedingungen und die willkürliche Behandlung durch ihre Chefs organisiert zur Wehr zu setzen.