Heute haben wir gewonnen!
Beim Kammergericht wurde die Revision zu unserem Verbot verhandelt - und damit die Einstweilige Verfügung AUFGEHOBEN!!!
Das bedeutet, dass die FAU Berlin sich wieder Gewerkschaft nennen darf.
Der Richter begründete das Urteil, das schon verkündet wurde, vor allem damit, dass es unter die Meinungsfreiheit fällt, sich als Gewerkschaft zu bezeichnen. Die genaue Urteilsbegründung folgt schriftlich.
Von den Verfahrenskosten müssen wir einen noch nicht genau bezifferten Teil bezahlen. (dass wir uns überhaupt an den Kosten beteiligen müssen, liegt daran, dass die Einstweilige Verfügung aus zwei Teilen bestand. In dem anderen Teil ging es darum, dass wir nicht behaupten sollen, dass den Beschäftigten die Schichten gekürzt werden. Diesen Punkt hat das Gericht nicht entschieden, weil ihnen die Begründung nicht ausreichend erschien.)
Wir danken Euch für all die Unterstützung in den letzten Monaten!
Mit solidarischen Grüßen
FAU Berlin
FAU Berlin gewinnt vor Gericht!
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