Warnstreik an den Helios Amper Kliniken am 21.03.2023

 

Beim ersten Streik an den Dachauer Amper Kliniken seit 2017 beteiligten sich 140 Beschäftigt. Das darf durchaus als Erfolg angesehen werden, und nicht als kleiner. Der Warnstreik fand zwar im Rahmen der laufenden Verhandlungen um den TVöD statt, aber es ging um weit mehr als „nur“ um 10,5% mehr Lohn. Auch wenn wir das Geld angesichts der angestiegenen Lebenshaltungskosten nur zu gut brauchen können. In Dachau geht es ums Existenzelle. Der jahrelang ignorierte Mangel an Personal, die Überlastung auf allen Ebenen, v.a. aber in der Pflege, eine Kultur aus Misstrauen und partiellen gezielten Einschüchterungen haben seit Beginn der Pandemie ein Betriebsklima geschaffen, welches sogar unsere, in Missständen erfahrene Belegschaft, bisher nicht kannte. Dieser Frust hat sich im Streik Bahn gebrochen.

Derzeit laufen Tarifverhandlungen im Öffentlichen Dienst, in deren Rahmen die Gewerkschaft ver.di zu Warnstreiks aufruft. Am 08. März 2023 war der soziale Bereich in Augsburg und seinem Umland an der Reihe. Auch Beschäftigte einer pädagogischen Einrichtung, in der eine unabhängige Betriebsgruppe mit FAU-Beteiligung aktiv ist, folgten dem Streikaufruf.

Derzeit findet die Tarifrunde öffentlicher Dienst statt, die durch die Gewerkschaft ver.di ausgehandelt wird. Für die rund 2,5 Millionen beschäftigten sollen die enormen Belastungen durch die beispiellose Inflation ausgeglichen werden. Diese lag in den Jahren 2021 und 2022 zusammengerechnet bei rund 11 Prozent. Mindestens 500 Euro mehr soll es geben, so die Forderung. Davon würden die unteren Einkommensgruppen, die von prozentualen Lohnerhöhungen am wenigsten haben, besonders profitieren. Ver.di fordert allgemein einen attraktiv entlohnten öffentlichen Dienst um der umgreifenden Personalnot etwas entgegen zu setzen. Die Arbeitgeber zeigen sich in der aktuellen Verhandlungsrunde davon jedoch gänzlich unbeeindruckt und legen ein indiskutables Angebot vor: 3% Lohnerhöhung im Oktober 2023, sowie weitere 2% lineare Erhöhung bis Juni 2024. Dazu einmalige Inflationsausgleichszahlungen, die jedoch keinen dauerhaften Effekt haben und sofort verpuffen werden. Beschäftigte der Sparkassen sollen nach der Vorstellung der Arbeitgeber sogar ein "Sonderopfer" leisten, ein Zusatztarifvertrag soll Gehaltsabsenkungen in Krankenhäusern, deren Überbelastung nach drei Jahren Pandemie völlig ausgeklammert wird, ermöglichen. Gleichzeitig sollen die Jahressonderzahlungen so erhöht werden, dass davon primär das Führungspersonal profitiert. Solche unsozialen Vorschläge, die einseitig zu Lasten derer gehen, die den Laden am Laufen halten, sind natürlich indiskutabel.

Zum zweiten Mal innerhalb von einem Jahr wurde die AWO Dachau verklagt, weil sie Löhne zurück hielt. Diesmal zahlte sie einer Pädagogischen Ergänzungskraft in Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin nicht nur zu wenig, sondern gar keinen Lohn. In der Begründung war die AWO Dachau durchaus kreativ. Die AWO Geschäftsstelle mutmaßte einfach, dass unser Mitglied in ihrer Ausbildung in einem Inklusionskindergarten über das Jahr verteilt jedesMal aus dem selben Grund krank gewesen sei und sie mit ihren Krankheitstagen im letzten Beschäftigungsmonat aus der Lohnfortzahlung falle. Der Lohn wurde ohne Begründung einfach nicht überwiesen.

Mit dem 16. November 2022 fiel in Bayern die Isolationspflicht bei einem positiven Corona Befund weg.

Mit entsprechenden Auswirkungen auf unseren Arbeitsplatz und auf die Lohnfortzahlung im Falle einer Infektion.

 

Die Regelung im Überblick

Zunächst einmal bedeutet die neue Regelung, man darf auch mit einem positiven Corona-Test auf die Straße und vor allem in die Arbeit gehen. Empfohlen wird in geschlossenen Räumen eine FFP2 Maske zu tragen, mindestens aber eine medizinische Maske. Sich nicht in große Menschenmengen zu begeben wird auch lediglich empfohlen.

Diese Maßnahme ist primär vorteilhaft für Arbeitgeber, weil dadurch Ausfälle so gut wie nicht mehr vorkommen. Diese Ausfälle waren während der Omikron-Welle zu Beginn des Jahres ein großes Problem für die Unternehmen. Die Forderung der Aufhebung der Isolationspflicht kam schon da auf. Die Gesundheit von uns selbst und unseren Mitmenschen - am Arbeitsplatz und darüber hinaus - spielt hier wieder eine untergeordnete Rolle. Zudem weist das Papier deutliche Mängel zu Ungunsten aller Beschäftigten in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen, sowie gegenüber faktisch erkrankten Covid-19 Patient:innen auf.

Wir wollen als Allgemeines Syndikat München hiermit eine kleine Übersicht über Sozialleistungen & andere Unterstützungsleistungen geben. Diese können den aktuellen finanziellen Wahnsinn etwas abfedern. Was sie aber natürlich nicht können, ist den Kampf fürs „Gute Leben für Alle“ zu ersetzten. Da sich gerade ständig was im sozialrechtlichen Bereich ändert, kann diese Übersicht nur als Einstieg und Überblick dienen.
Generell gilt: Wir kriegen nur wofür wir kämpfen! Zum Beispiel in der FAU