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Zum zweiten Mal innerhalb von einem Jahr wurde die AWO Dachau verklagt, weil sie Löhne zurück hielt. Diesmal zahlte sie einer Pädagogischen Ergänzungskraft in Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin nicht nur zu wenig, sondern gar keinen Lohn. In der Begründung war die AWO Dachau durchaus kreativ. Die AWO Geschäftsstelle mutmaßte einfach, dass unser Mitglied in ihrer Ausbildung in einem Inklusionskindergarten über das Jahr verteilt jedesMal aus dem selben Grund krank gewesen sei und sie mit ihren Krankheitstagen im letzten Beschäftigungsmonat aus der Lohnfortzahlung falle. Der Lohn wurde ohne Begründung einfach nicht überwiesen.

Mit dem 16. November 2022 fiel in Bayern die Isolationspflicht bei einem positiven Corona Befund weg.

Mit entsprechenden Auswirkungen auf unseren Arbeitsplatz und auf die Lohnfortzahlung im Falle einer Infektion.

 

Die Regelung im Überblick

Zunächst einmal bedeutet die neue Regelung, man darf auch mit einem positiven Corona-Test auf die Straße und vor allem in die Arbeit gehen. Empfohlen wird in geschlossenen Räumen eine FFP2 Maske zu tragen, mindestens aber eine medizinische Maske. Sich nicht in große Menschenmengen zu begeben wird auch lediglich empfohlen.

Diese Maßnahme ist primär vorteilhaft für Arbeitgeber, weil dadurch Ausfälle so gut wie nicht mehr vorkommen. Diese Ausfälle waren während der Omikron-Welle zu Beginn des Jahres ein großes Problem für die Unternehmen. Die Forderung der Aufhebung der Isolationspflicht kam schon da auf. Die Gesundheit von uns selbst und unseren Mitmenschen - am Arbeitsplatz und darüber hinaus - spielt hier wieder eine untergeordnete Rolle. Zudem weist das Papier deutliche Mängel zu Ungunsten aller Beschäftigten in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen, sowie gegenüber faktisch erkrankten Covid-19 Patient:innen auf.

Eine Heilpädagogin der AWO Dachau wurde für einen Monat nach einer niedrigeren Entgeltstufe bezahlt, als es für ihre Qualifikation eigentlich vorgesehen ist. Sie machte kurz vor ihrem Ausscheiden aus dem Betrieb die Personalabteilung darauf aufmerksam, worauf man ihrem Anspruch widersprach. Nicht näher erklärte Fristen seien verstrichen. Auf Nachfrage um welche Fristen es sich handle, bekam sie keine konkrete Antwort mehr. Daraufhin wandte sich das Allgemeine Syndikat München mit einem Schreiben an die Geschäftsstelle der AWO Dachau, um den Lohn für ihr Mitglied geltend zu machen und den Anspruch zu bekräftigen. Als die Gegenseite die darin gesetzte Frist verstreichen ließen, wurde beim Arbeitsgericht München Klage eingereicht. In Folge dessen versuchte die AWO Dachau rasch eine Einigung herbei zu führen und überwies den ausstehenden Betrag von knapp 500 Euro.

Solche und ähnliche Lohntricksereien kommen regelmäßig vor. Dem lässt sich aber mit gewerkschaftlicher Hilfe begegnen, wie das obige Beispiel zeigt. Unsere gewerkschaftliche Beratung hilft dir, deine Ansprüche geltend zu machen.

Wir wollen als Allgemeines Syndikat München hiermit eine kleine Übersicht über Sozialleistungen & andere Unterstützungsleistungen geben. Diese können den aktuellen finanziellen Wahnsinn etwas abfedern. Was sie aber natürlich nicht können, ist den Kampf fürs „Gute Leben für Alle“ zu ersetzten. Da sich gerade ständig was im sozialrechtlichen Bereich ändert, kann diese Übersicht nur als Einstieg und Überblick dienen.
Generell gilt: Wir kriegen nur wofür wir kämpfen! Zum Beispiel in der FAU

Die unabhängige Betriebsgruppe am Helios Klinikum Dachau verteilt eine neue Ausgabe des Betriebsinfos "Antigen".

 

Enthalten sind die neuesten Aufreger und Frechheiten, sowie steigender Profitdruck beim größten Klinikkonzern Europas. Und natürlich ein Update zum nicht endenden Personalmangel und den miesen Arbeitsbedingungen.

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Date-31Wednesday, 20 July 2022 09:06
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