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Eine Heilpädagogin der AWO Dachau wurde für einen Monat nach einer niedrigeren Entgeltstufe bezahlt, als es für ihre Qualifikation eigentlich vorgesehen ist. Sie machte kurz vor ihrem Ausscheiden aus dem Betrieb die Personalabteilung darauf aufmerksam, worauf man ihrem Anspruch widersprach. Nicht näher erklärte Fristen seien verstrichen. Auf Nachfrage um welche Fristen es sich handle, bekam sie keine konkrete Antwort mehr. Daraufhin wandte sich das Allgemeine Syndikat München mit einem Schreiben an die Geschäftsstelle der AWO Dachau, um den Lohn für ihr Mitglied geltend zu machen und den Anspruch zu bekräftigen. Als die Gegenseite die darin gesetzte Frist verstreichen ließen, wurde beim Arbeitsgericht München Klage eingereicht. In Folge dessen versuchte die AWO Dachau rasch eine Einigung herbei zu führen und überwies den ausstehenden Betrag von knapp 500 Euro.

Solche und ähnliche Lohntricksereien kommen regelmäßig vor. Dem lässt sich aber mit gewerkschaftlicher Hilfe begegnen, wie das obige Beispiel zeigt. Unsere gewerkschaftliche Beratung hilft dir, deine Ansprüche geltend zu machen.