Betriebsräte

Vom Fortschritt...

Vorläufer der heutigen Betriebsräte gab es bereits in der Weimarer Republik. Mit dem Betriebsrätegesetz von 1920 verknüpfte ein Teil der damaligen ArbeiterInnenbewegung durchaus Hoffnungen. Der ADGB (Vorläufer des heutigen DGB) wollte im Rahmen der von Ihnen geforderten "Wirtschaftsdemokratie" den Kapitalismus zunächst biegen um ihn in einem folgenden Schritt erst zu brechen. Teil der Idee einer demokratisierten Wirtschaft waren die Betriebsräte. Ihre Kompetenzen sollten bis zur Produktionskontrolle ausgeweitet werden, um so aktiver Teil einer Umgestaltung der Wirtschaft zu werden.

...zum lethargischem Stillstand

Das Konzept scheiterte. Stattdessen ist der heutige Betriebsrat eine institutionalisierte ArbeitnehmerInnenvertretung mit einem entsprechend eng geschnürten gesetzlichen Rahmen. Kontroll- oder gar Abwahlmöglichkeiten während der Amtszeit sind kaum vorhanden, die Passivität der Lohnabhängigen wird dadurch gefördert. Die von ihnen gewählten VertreterInnen werden's ja richten. Wirklicher gesellschaftlicher Fortschritt und proletarische Emanzipation im Betrieb sind so aber kaum möglich. Betriebsräten wird so lediglich die Aufgabe zuteil, gesetzliche Mindeststandards durchzusetzen. Sie sind dem Wohl des jeweiligen Betriebes verpflichtet und nicht in erster Linie dem der Belegschaft. So dürfen Betriebsräte zum Beispiel nicht zu Streiks aufrufen und sollen vor allem die Aufgaben eines Co-Managements erfüllen.

Die Möglichkeiten taktisch nutzen

Der Betriebsrat ist daher nicht unser Instrument, um in den Betrieben gewerkschaftlich zu Arbeiten. Stattdessen unterstützen wir den Aufbau von offenen, basisdemokratischen Betriebsgruppen. In Einzelfällen kann ein Betriebsrat aber durchaus taktisch sinnvoll sein, beispielsweise wenn wir den vor Kündigung geschützten Betriebsrat für Auskunftsrechte, Schulungsansprüche sowie die wenigen Mitbestimmungsrechte gezielt einsetzen.