Mitgliedschaft

Wer kann Mitglied werden?

Alle Menschen, die ihre Arbeitskraft verkaufen müssen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, können Mitglied werden. Das umfasst alle ArbeiterInnen, Angestellte, LeiharbeiterInnen, WerksverträglerInnen, Selbständige, FreiberuflerInnen, Auszubildende, Studierende, Erwerbslose oder RentnerInnen – solange diese keine Tätigkeiten ausführen, die im Widerspruch zu den Zwecken und Zielen der FAU München stehen. Dazu zählen ebenso PersonalentscheiderInnen sowie Selbständige, die andere Menschen lohnabhängig beschäftigen.

Wie und wo kann man eintreten?

Fülle einfach das Beitrittsformular direkt auf dieser Seite aus.

Wenn Du uns erst kennenlernen willst, dann besuche eine unserer Treffen (siehe Terminkalender) oder nimm Kontakt mit uns auf. Bist Du aufgenommen, musst Du einen Mitgliedsbeitrag entrichten. Dieser beträgt ein Prozent vom Nettolohn, mindestens aber sieben Euro im Monat.

Besondere Anliegen

Es gibt noch keine Branchensektion, in der Du Dich gerne engagieren würdest? Wir schauen, ob es interessierte Mitglieder aus deiner Branche gibt und bringen euch zusammen. Du wohnst im Umland von München? Auch in diesem Fall kannst Du gerne in die Münchner FAU eintreten. Bei Interesse können wir dir auch helfen, ein neues FAU-Syndikat zu bilden. Du hast dich bereits mit KollegInnen zusammengetan? Auch ein kollektiver Beitritt als Betriebsgruppe oder Sektion ist denkbar. Du arbeitest in einem Kollektivbetrieb? Auch für solche Betriebe bietet unsere Gewerkschaft Platz.

 

Hier kannst Du direkt deine Mitgliedschaft in der Gewerkschaft beantragen.
Du hast noch Fragen? Dann schreib uns einfach über unser Kontaktformular oder per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Ich möchte Mitglied werden ab

Persönliche Daten

Beschäftigungsdaten

Mitgliedsbeitrag

Der Mitgliedsbeitrag beträgt pro Monat 1 % des regelmäßigen monatlichen Nettoverdienstes, mindestens jedoch 7,- Euro. Bei ökonomischen Notlagen kann per Antrag der Beitrag gesenkt oder erlassen werden. Jedem Mitglied steht es frei, höhere Beiträge zu zahlen. Die Beiträge können per Dauerauftrag, Bankeinzug oder in bar entrichtet werden.

Für Einzugsermächtigung ausfüllen:

SEPA-Lastschriftmandat

FAU-Lokalföderation München - Gläubiger-Identifikationsnummer DE68ZZZ00001485173 - Die Mandatsreferenz wird separat erteilt.

Ich ermächtige die FAU München, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der FAU München auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.