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Aktuell

  • Ein Jahr Gewerkschaftslokal der FAU 2024-06-23

    Vor etwas mehr als einem Jahr eröffnete das Gewerkschaftslokal der FAU München in der Maxvorstadt. Seitdem steht den Lohnabhängigen Südbayerns ein geräumiger Ort zur Verfügung, um sich zu treffen, auszutauschen und betriebliche Aktivitäten zu besprechen. Selbstverständlich dient das Lokal vor...

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  • 1. Mai-Kundgebung in München 2024-05-08

    »Arbeiten und die Klappe halten. Das hätten Chefs gern«. Dies stand am Anfang des gemeinsamen 1. Mai-Aufrufs antiautoritärer Münchner Gruppen und Organisationen. Beides war am diesjährigen 1. Mai 2024 aber nicht der Fall. Zur Kundgebung am Rotkreuzplatz, die vom Allgemeinen Syndikat München der...

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  • 1. Mai Kundgebung „SCHLUSS MIT DER BESCHEIDENHEIT“ 2024-04-12

    Die FAU München, Solidarity Network Dachau, (Queer)Feministischer Streik München und ATram rufen auf zur   1. Mai KUNDGEBUNG am ROTKREUZPLATZ um 11 UHR   SCHLUSS MIT DER BESCHEIDENHEIT WIR LASSEN UNS NICHT KAPUTT SPAREN UND RUMSCHUBSEN   Arbeiten und die Klappe halten. Das hätten Chefs gern. Außerhalb des...

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Tarifpolitik

Die Idee war gut, aber…

Grundsätzlich sind Tarifverträge eine Errungenschaft, denn mit ihnen wird Erkämpftes abgesichert. Durch sie gelten kollektive Standards für Lohnabhängige und nicht die Willkür der Bosse gegenüber den Einzelnen. In der Praxis sind Tarifverträge aber eine zweischneidige Angelegenheit. Nicht nur haben die „Arbeitgeber“ gelernt, damit umzugehen, auch das deutsche Arbeitsrecht hat die tariflichen Möglichkeiten stark reglementiert.

Lohngefeilsche als Ritual

Die institutionalisierte Tarifpolitik ist zäh. In wiederkehrenden Tarifrunden feilschen Gewerkschaftsfunktionäre mit den Bossen um wenige Prozentpunkte. Nicht selten endet dies im Reallohnverlust. Vor allem die unteren Lohngruppen sind häufig benachteiligt, während wichtige Probleme unter den Tisch fallen. Anschließend gilt für die Lohnabhängigen die Friedenspflicht, weswegen sie nicht mehr auf aktuelle Entwicklungen reagieren können.

Tarifmächtigkeit von unten

Die aktuelle Rechtsprechung ist stark an Zentralapparaten orientiert. Wir verstehen uns daher als Bahnbrecher neuer Tarifaktivitäten. Sie sind bei uns eng an die betriebliche Basis geknüpft. Offensive und nachhaltige Forderungen sind uns ebenso wichtig wie die Angleichung der Lohngruppen mittels Festgeldbeträgen. Bestehende Standards dürfen niemals unterschritten werden. Zudem versuchen wir, Alternativen zum Tarifvertrag zu entwickeln, um flexibel zu bleiben.

Gewerkschaftsfreiheit

Finger weg vom Streikrecht!“

Gewerkschaftsfreiheit und das Recht auf Streik sind für uns Grundrechte. Dass sich ArbeiterInnen zusammenschließen, frei agieren und Arbeitskämpfe durchführen können, ist notwendiger Bestandteil für die Entwicklung einer tatsächlich demokratischen Gesellschaft. Daher wenden wir uns gegen jeden Versuch, die Gewerkschaftsfreiheit oder das Streikrecht einzuschränken, z.B. mit der Kampagne „Finger weg vom Streikrecht“. Wir setzen uns aber auch weltweit für Gewerkschaftsfreiheit ein.

Soziale Rechte statt sozialer Frieden

Das deutsche Arbeitsrecht ist ein besonders restriktives. Dies ist auf das Wirken nationalsozialistischer Kontinuitäten zurückzuführen, hängt aber auch mit der DGB-Befriedungspolitik zusammen. Vor allem mit dem Konstrukt der „Tariffähigkeit“ wurden im Richterrecht Richtlinien festgelegt, die selbstorganisierte Betriebskämpfe erschweren.

Die Macht des Faktischen

Wir versuchen, den Spielraum für selbstorganisierte Arbeitskämpfe in und außerhalb der FAU grundsätzlich zu erweitern. Dabei schrecken wir vor juristischen Auseinandersetzungen nicht zurück. Doch in der Hauptsache gilt es, die Präsenz in den Betrieben zu verstärken und Arbeitskämpfe erfolgreich zu Ende zu führen. Denn es sind die Kämpfe selbst, mit denen wir die Spielregeln verändern und Gewerkschaftsrechte durchsetzen können.

Betriebsräte

Vom Fortschritt...

Vorläufer der heutigen Betriebsräte gab es bereits in der Weimarer Republik. Mit dem Betriebsrätegesetz von 1920 verknüpfte ein Teil der damaligen ArbeiterInnenbewegung durchaus Hoffnungen. Der ADGB (Vorläufer des heutigen DGB) wollte im Rahmen der von Ihnen geforderten "Wirtschaftsdemokratie" den Kapitalismus zunächst biegen um ihn in einem folgenden Schritt erst zu brechen. Teil der Idee einer demokratisierten Wirtschaft waren die Betriebsräte. Ihre Kompetenzen sollten bis zur Produktionskontrolle ausgeweitet werden, um so aktiver Teil einer Umgestaltung der Wirtschaft zu werden.

...zum lethargischem Stillstand

Das Konzept scheiterte. Stattdessen ist der heutige Betriebsrat eine institutionalisierte ArbeitnehmerInnenvertretung mit einem entsprechend eng geschnürten gesetzlichen Rahmen. Kontroll- oder gar Abwahlmöglichkeiten während der Amtszeit sind kaum vorhanden, die Passivität der Lohnabhängigen wird dadurch gefördert. Die von ihnen gewählten VertreterInnen werden's ja richten. Wirklicher gesellschaftlicher Fortschritt und proletarische Emanzipation im Betrieb sind so aber kaum möglich. Betriebsräten wird so lediglich die Aufgabe zuteil, gesetzliche Mindeststandards durchzusetzen. Sie sind dem Wohl des jeweiligen Betriebes verpflichtet und nicht in erster Linie dem der Belegschaft. So dürfen Betriebsräte zum Beispiel nicht zu Streiks aufrufen und sollen vor allem die Aufgaben eines Co-Managements erfüllen.

Die Möglichkeiten taktisch nutzen

Der Betriebsrat ist daher nicht unser Instrument, um in den Betrieben gewerkschaftlich zu Arbeiten. Stattdessen unterstützen wir den Aufbau von offenen, basisdemokratischen Betriebsgruppen. In Einzelfällen kann ein Betriebsrat aber durchaus taktisch sinnvoll sein, beispielsweise wenn wir den vor Kündigung geschützten Betriebsrat für Auskunftsrechte, Schulungsansprüche sowie die wenigen Mitbestimmungsrechte gezielt einsetzen.