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Zum zweiten Mal innerhalb von einem Jahr wurde die AWO Dachau verklagt, weil sie Löhne zurück hielt. Diesmal zahlte sie einer Pädagogischen Ergänzungskraft in Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin nicht nur zu wenig, sondern gar keinen Lohn. In der Begründung war die AWO Dachau durchaus kreativ. Die AWO Geschäftsstelle mutmaßte einfach, dass unser Mitglied in ihrer Ausbildung in einem Inklusionskindergarten über das Jahr verteilt jedesMal aus dem selben Grund krank gewesen sei und sie mit ihren Krankheitstagen im letzten Beschäftigungsmonat aus der Lohnfortzahlung falle. Der Lohn wurde ohne Begründung einfach nicht überwiesen.

In einer Rückfrage wurde ihr der Sachverhalt dann schriftlich ebenso dargelegt. Unser Mitglied wurde aufgefordert das Gegenteil zu beweisen. Wie im vergangenen durch die FAU-München betreuten Fall spielte sich das ganze am Ende des Beschäftigungsverhältnisses ab. Die AWO Dachau scheint hier nicht zufällig zu agieren, sondern darauf zu spekulieren, dass das ausstehende Geld durch die Beschäftigten nicht mehr eingefordert wird. Erneut musste der Sozialverband eines besseren belehrt werden.

Gemeinsam mit der FAU-München wurde eine Klage eingeleitet. Die AWO Dachau überwies daraufhin so umgehend wie anstandslos den ausstehenden Betrag von 1.942,-- Euro.

Wenn der Arbeitgeber also mit windigen Argumenten seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen will, ist das letzte Wort noch nicht zwingend gesprochen. Kontaktiere unsere gewerkschaftliche Sprechstunde, damit wir gemeinsam Deine Ansprüche durchsetzen können.