Gewerkschaftsfreiheit

Finger weg vom Streikrecht!“

Gewerkschaftsfreiheit und das Recht auf Streik sind für uns Grundrechte. Dass sich ArbeiterInnen zusammenschließen, frei agieren und Arbeitskämpfe durchführen können, ist notwendiger Bestandteil für die Entwicklung einer tatsächlich demokratischen Gesellschaft. Daher wenden wir uns gegen jeden Versuch, die Gewerkschaftsfreiheit oder das Streikrecht einzuschränken, z.B. mit der Kampagne „Finger weg vom Streikrecht“. Wir setzen uns aber auch weltweit für Gewerkschaftsfreiheit ein.

Soziale Rechte statt sozialer Frieden

Das deutsche Arbeitsrecht ist ein besonders restriktives. Dies ist auf das Wirken nationalsozialistischer Kontinuitäten zurückzuführen, hängt aber auch mit der DGB-Befriedungspolitik zusammen. Vor allem mit dem Konstrukt der „Tariffähigkeit“ wurden im Richterrecht Richtlinien festgelegt, die selbstorganisierte Betriebskämpfe erschweren.

Die Macht des Faktischen

Wir versuchen, den Spielraum für selbstorganisierte Arbeitskämpfe in und außerhalb der FAU grundsätzlich zu erweitern. Dabei schrecken wir vor juristischen Auseinandersetzungen nicht zurück. Doch in der Hauptsache gilt es, die Präsenz in den Betrieben zu verstärken und Arbeitskämpfe erfolgreich zu Ende zu führen. Denn es sind die Kämpfe selbst, mit denen wir die Spielregeln verändern und Gewerkschaftsrechte durchsetzen können.

 

Tarifpolitik

Die Idee war gut, aber…

Grundsätzlich sind Tarifverträge eine Errungenschaft, denn mit ihnen wird Erkämpftes abgesichert. Durch sie gelten kollektive Standards für Lohnabhängige und nicht die Willkür der Bosse gegenüber den Einzelnen. In der Praxis sind Tarifverträge aber eine zweischneidige Angelegenheit. Nicht nur haben die „Arbeitgeber“ gelernt, damit umzugehen, auch das deutsche Arbeitsrecht hat die tariflichen Möglichkeiten stark reglementiert.

Lohngefeilsche als Ritual

Die institutionalisierte Tarifpolitik ist zäh. In wiederkehrenden Tarifrunden feilschen Gewerkschaftsfunktionäre mit den Bossen um wenige Prozentpunkte. Nicht selten endet dies im Reallohnverlust. Vor allem die unteren Lohngruppen sind häufig benachteiligt, während wichtige Probleme unter den Tisch fallen. Anschließend gilt für die Lohnabhängigen die Friedenspflicht, weswegen sie nicht mehr auf aktuelle Entwicklungen reagieren können.

Tarifmächtigkeit von unten

Die aktuelle Rechtsprechung ist stark an Zentralapparaten orientiert. Wir verstehen uns daher als Bahnbrecher neuer Tarifaktivitäten. Sie sind bei uns eng an die betriebliche Basis geknüpft. Offensive und nachhaltige Forderungen sind uns ebenso wichtig wie die Angleichung der Lohngruppen mittels Festgeldbeträgen. Bestehende Standards dürfen niemals unterschritten werden. Zudem versuchen wir, Alternativen zum Tarifvertrag zu entwickeln, um flexibel zu bleiben.

Betriebsräte

Vom Fortschritt...

Vorläufer der heutigen Betriebsräte gab es bereits in der Weimarer Republik. Mit dem Betriebsrätegesetz von 1920 verknüpfte ein Teil der damaligen ArbeiterInnenbewegung durchaus Hoffnungen. Der ADGB (Vorläufer des heutigen DGB) wollte im Rahmen der von Ihnen geforderten "Wirtschaftsdemokratie" den Kapitalismus zunächst biegen um ihn in einem folgenden Schritt erst zu brechen. Teil der Idee einer demokratisierten Wirtschaft waren die Betriebsräte. Ihre Kompetenzen sollten bis zur Produktionskontrolle ausgeweitet werden, um so aktiver Teil einer Umgestaltung der Wirtschaft zu werden.

...zum lethargischem Stillstand

Das Konzept scheiterte. Stattdessen ist der heutige Betriebsrat eine institutionalisierte ArbeitnehmerInnenvertretung mit einem entsprechend eng geschnürten gesetzlichen Rahmen. Kontroll- oder gar Abwahlmöglichkeiten während der Amtszeit sind kaum vorhanden, die Passivität der Lohnabhängigen wird dadurch gefördert. Die von ihnen gewählten VertreterInnen werden's ja richten. Wirklicher gesellschaftlicher Fortschritt und proletarische Emanzipation im Betrieb sind so aber kaum möglich. Betriebsräten wird so lediglich die Aufgabe zuteil, gesetzliche Mindeststandards durchzusetzen. Sie sind dem Wohl des jeweiligen Betriebes verpflichtet und nicht in erster Linie dem der Belegschaft. So dürfen Betriebsräte zum Beispiel nicht zu Streiks aufrufen und sollen vor allem die Aufgaben eines Co-Managements erfüllen.

Die Möglichkeiten taktisch nutzen

Der Betriebsrat ist daher nicht unser Instrument, um in den Betrieben gewerkschaftlich zu Arbeiten. Stattdessen unterstützen wir den Aufbau von offenen, basisdemokratischen Betriebsgruppen. In Einzelfällen kann ein Betriebsrat aber durchaus taktisch sinnvoll sein, beispielsweise wenn wir den vor Kündigung geschützten Betriebsrat für Auskunftsrechte, Schulungsansprüche sowie die wenigen Mitbestimmungsrechte gezielt einsetzen.

FAQ Deutsch

Mitgliedschaft

Wer kann Mitglied werden?

Alle Menschen, die ihre Arbeitskraft verkaufen müssen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, können Mitglied werden. Das umfasst alle ArbeiterInnen, Angestellte, LeiharbeiterInnen, WerksverträglerInnen, Selbständige, FreiberuflerInnen, Auszubildende, Studierende, Erwerbslose oder RentnerInnen – solange diese keine Tätigkeiten ausführen, die im Widerspruch zu den Zwecken und Zielen der FAU München stehen. Dazu zählen ebenso PersonalentscheiderInnen sowie Selbständige, die andere Menschen lohnabhängig beschäftigen.

Wie und wo kann man eintreten?

Fülle einfach das Beitrittsformular direkt auf dieser Seite aus.

Wenn Du uns erst kennenlernen willst, dann besuche eine unserer Treffen (siehe Terminkalender) oder nimm Kontakt mit uns auf. Bist Du aufgenommen, musst Du einen Mitgliedsbeitrag entrichten. Dieser beträgt ein Prozent vom Nettolohn, mindestens aber sieben Euro im Monat.

Besondere Anliegen

Es gibt noch keine Branchensektion, in der Du Dich gerne engagieren würdest? Wir schauen, ob es interessierte Mitglieder aus deiner Branche gibt und bringen euch zusammen. Du wohnst im Umland von München? Auch in diesem Fall kannst Du gerne in die Münchner FAU eintreten. Bei Interesse können wir dir auch helfen, ein neues FAU-Syndikat zu bilden. Du hast dich bereits mit KollegInnen zusammengetan? Auch ein kollektiver Beitritt als Betriebsgruppe oder Sektion ist denkbar. Du arbeitest in einem Kollektivbetrieb? Auch für solche Betriebe bietet unsere Gewerkschaft Platz.

 

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