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An der Ludwig-Maximilians-Universität in München blockiert der sogenannte Verfassungsschutz die Vergabe einer Stelle als Wissenschaftlicher Mitarbeiter an Kerem Schamberger – allein aufgrund seiner linken Gesinnung. Aber Kerem Schamberger ist kein Einzelfall. „Alleine in diesem Jahr wurden bis August 2016 mehr als 530 BewerberInnen für den öffentlichen Dienst einer Gesinnungsprüfung durch den ‚Verfassungsschutz‘ unterzogen“, sagt Simon Schaupp, Sprecher des Bündnisses gegen Gesinnungsschnüffelei. Zu wie vielen Berufsverboten dies geführt hat, sei nicht bekannt.

Obwohl der „Radikalenerlass“, mit dem Linke aus staatlichen Institutionen ferngehalten werden sollten, seit 1991 auch in Bayern offiziell abgeschafft ist, müssen heute noch AnwärterInnen auf Stellen im öffentlichen Dienst einen „Fragebogen zur Prüfung der Verfassungstreue“ ausfüllen und angeben, in welchen politischen Organisationen sie aktiv sind oder waren. Eine „Extremismusliste“ ist jedoch völlig ungeeignet, menschenfeindliche Ideologien aus den staatlichen Organen fernzuhalten.

Das „Bündnis gegen Gesinnungsschnüffelei“ kritisiert die aktuelle Praxis des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz, die Beschäftigten sowie AnwärterInnen auf eine Stelle im öffentlichen Dienst, kollektiv zum Ausfüllen eines sogenannten „Fragebogens zur Prüfung der Verfassungstreue“ auf Grundlage der „Extremismusliste“ zu nötigen. Das „Bündnis gegen Gesinnungsschnüffelei“ fordert die Abschaffung dieses bayerischen Sonderwegs – die Abschaffung dieses Fragebogens.

Die Politik der Berufsverbote, in deren Tradition die „Extremismusliste“ steht, richtet sich gegen gesellschaftliche Alternativen zum herrschenden Wirtschafts- und Gesellschaftssystem und versucht, diese zu kriminalisieren. Die durch die Abfrage geschaffene Atmosphäre der Gesinnungsschnüffelei lässt den Eindruck entstehen, dass oppositionelle DemokratInnen zu bayerischen Staatsfeinden vorverurteilt werden. Dies befördert ein Klima der Einschüchterung und Verunsicherung, welches noch durch die exemplarische Disziplinierung und Bedrohung Einzelner verstärkt wird und somit breite Kreise der Auszubildenden, der Studierendenschaft sowie des Lehrpersonals an Schulen und Hochschulen abschreckt, sich für fortschrittliche Politik einzusetzen und ihre Interessen organisiert zu vertreten.

Gemäß dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz und europäischem Recht gilt es jegliche Form von unmittelbarer oder mittelbarer Diskriminierung, auch aufgrund der Weltanschauung, zu unterlassen. „Hierzu steht vollkommen konträr die noch immer vom ‚Verfassungsschutz‘ praktizierte und von der bayerischen Staatsregierung angeordnete Vorgehensweise der ‚kollektiven Gesinnungsprüfung‘ bei Einstellungen in den öffentlichen Dienst“, so Schaupp. Dagegen verwahrt sich das Bündnis und fordert von der bayerischen Staatsregierung die sofortige Abschaffung des sogenannten „Fragebogens zur Überprüfung der Verfassungstreue“.

Bündnis gegen Gesinnungsschnüffelei


Unterzeichnet:

AStA Referat für Gesellschaft und politische Bildung der Universität Augsburg

DKP München

FAU München, FAU Nürnberg

GEW München, GEW Augsburg, Junge GEW Bayern, GEW Hochschulgruppe Augsburg

Linksjugend München

Mittelbauinitiative Augsburger Universität (MIAU)

Rote Hilfe München

SJD-Die Falken, Kreisverband München 

Ver.di München, FB 5