Die Buchhandlung Walther König GmbH & Co. KG und ihr angegliederter Verlag gehören zu den renommiertesten Anbietern in Kunst, Kunstwissenschaft und Design. Das in Köln ansässige Unternehmen hält 45 Filialen, überwiegend in Deutschland, u.a. aber auch in Paris, London, Mailand, Wien und Brüssel. Die Filialen befinden sich überwiegend in oder in der Nähe von Museen. Auf einem ganz anderen Blatt steht, wie es mit den Arbeitsbedingungen der dort Beschäftigten aussieht.
Die Beschäftigten der Münchner Filialen im Lenbachhaus, Haus der Kunst und Museum Brandhorst wollen die Zustände nicht länger akzeptieren und befinden sich gemeinsam mit der Münchner Basisgewerkschaft FAU seit Februar 2021 in einem Arbeitskonflikt.
Die Buchhandlung beschäftigt dort fast ausschließlich geringfügig Beschäftigte in Befristung, in diesem Falle Werkstudentinnen und -studenten, ohne die die Aufrechterhaltung des Geschäfts gar nicht möglich wäre. Während ihnen das ganze Tagesgeschäft, mit dem Walther König seinen Umsatz macht, obliegt, liegt die Bezahlung ein paar Cent über dem Mindestlohn.
Rechtsansprüche werden komplett verwehrt
Kein Urlaub
Entgegen der im Bundesurlaubsgesetz festgeschriebenen Regelungen erhalten die Werkstudentinnen und -studenten von Walther König in München keinen Urlaub. Man legte sogar ein Klausel im Arbeitsvertrag fest, in der sie ausdrücklich auf Urlaubsanspruch verzichten sollen. Bezahlter Urlaub steht aber ganz klar auch geringfügig Beschäftigten zu.
Keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Im Falle einer Erkrankung werden den Werkstudentinnen und -studenten Minusstunden aufgeschrieben, was den gesetzlichen Regelungen im Entgeltfortzahlungsgesetz komplett zuwider läuft.
Rechtswidrige Regelung im Corona Lockdown
Als zum 1.11.2020 alle Museen und damit auch die drei Filialen von Walther König schließen mussten, kündigte das Unternehmen an den Lohn zu 100% weiter zu zahlen, die nicht leistbaren Arbeitsstunden würden aber als Minus verbucht und sollten nach Öffnung der Filialen wieder rein gearbeitet werden. Auch hier wird geltendes Rechts völlig missachtet, denn kann ein Arbeitgeber keine Arbeit anbieten, ist er dennoch verpflichtet den vollen Lohn zu zahlen. Es nicht zulässig Minusstunden anzurechnen, zumal man mit dieser Regelung die Werkstudentinnen und -studenten später umsonst arbeiten ließe bzw. ihnen der zustehende Lohn vorenthalten würde.
Walther König verfährt nach dem Prinzip: Wo kein Kläger, da kein Richter. Aber damit ist es jetzt vorbei!
Die genannten gesetzlichen Regelungen existieren, nur scheint dies bei Walther König noch nicht durchgedrungen zu sein. Man drängte einige Beschäftigte zusätzlich zur Reduzierung der Arbeitsstunden unter dem Vorwand weniger „Minusstunden“ zu sammeln. Des weiteren werden den Beschäftigten ihre Arbeitsverträge überwiegend nicht ausgehändigt.
Wähnt man sich seitens Walther König im Fachgebiet am Puls der Zeit, fühlt man sich bei der Behandlung der Beschäftigten in vorsintflutliche Zeiten versetzt. Das Unternehmen zeigt sich nicht nur resistent, sondern möchte jetzt einzelne befristete Beschäftigte loswerden. Diese haben sich aber kollektiv organisiert und werden sich nicht einschüchtern und auseinander dividieren lassen.
Die gemeinsamen Forderungen
Unverzüglich:
- Annullierung der unrechtmäßigen Minusstunden seit 1.11.2020
- Rückgängigmachung der reduzierten Arbeitsstunden und Ausgleich der dadurch entstandenen Lohndifferenz
- Verlängerung sämtlicher befristeter Verträge
Rückwirkend zum 1.1.2020:
- 10 bezahlte Urlaubstage im Jahr
- Bezahlte Krankheitstage
- Rückerstattung bzw. Auszahlung von vergangenen Krankheitstagen und nicht gewährtem Urlaub
Ab sofort:
- Erhöhung des Stundenlohns auf 11 Euro
- Feiertags- und Sonntagszuschlag von 1 Euro pro Stundenlohn
- Nachtzuschlag von 25% zwischen 20 Uhr und 6 Uhr