Die 12. Kammer des Sozialgerichts Karlsruhe hat am 11.02.2021 ein rechtskräftiges Urteil zum Thema FFP2 Masken getroffen. Demnach besteht für einen Einzelhaushalt, der Hartz IV bezieht, ein Mehrbedarf zur Anschaffung von 20 FFP2-Masken pro Woche. Diese müssen entweder vom Jobcenter zur Verfügung gestellt werden oder der Geldwert in Höhe von 129,00 € pro Monat für einen Einzelhaushalt muss ausgezahlt werden. Bei Mehrpersonenhaushalten müssten entsprechend mehr Masken, bzw Geld bewilligt werden.
Das Allgemeine Syndikat Düsseldorf stellt auf ihrer Seite einen Musterantrag zur Verfügung.
Das Urteil wird auf juris.de detailiert und verständlich dargestellt.